Informationen
Pflege- und Betreuungstaxen
Die Taxen entsprechen den Vorgaben / Beschlüssen des Regierungsrates Kanton Solothurn. Sie werden gemäss System RAI-RUG erfasst und regelmässig überprüft. Bei Abwesenheit (Spital, Ferien usw.) entfallen die Pflege- und Betreuungstaxen. Bei längerer Abwesenheit haben Bezüger von Ergänzungsleistungen die Ausgleichskasse zu informieren!Rechnungsstellung
Die Taxen und Leistungen werden zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt, die Rechnung ist innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Rechnungsschuldner ist der Bewohner, bzw. die Bewohnerin, auch wenn ein anderer Rechnungsempfänger bestimmt worden ist. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% verrechnet.Besondere Leistungen
Leistungen, welche nicht in der Pensionstaxe enthalten sind:- Die Pensionstaxe wird bei Todesfall 30 Tage über das Austrittsdatum hinaus verrechnet.
- Schlussreinigung, Todesfall: pauschal CHF 450.- / Kurzaufenhalt: keine Verrechnung
- Reinigung bei gewünschtem Zimmerwechsel: pauschal CHF 200.-
- Arztfahrten werden nach Aufwand verrechnet (in Zusammenarbeit mit der Stiftung für ein glückliches Alter); übrige nach Aufwand
