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Betreuungs- und Pflegetaxen

Die Taxen entsprechen den Vorgaben / Beschlüssen des Regierungsrates Kanton Solothurn. Sie werden gemäss System RAI-RUG erfasst und regelmässig überprüft. Betreuungs- und Pflegetaxen
Bei Abwesenheit (Spital, Ferien usw.) entfallen die Pflege- und Betreuungstaxen. Bei längerer Abwesenheit haben Bezüger von Ergänzungsleistungen die Ausgleichskasse zu informieren!

Besondere Leistungen  

Leistungen, welche nicht in der Pensions- rsp. Pflegetaxe enthalten sind:
  • Die Pensionstaxe wird bei Todesfall 30 Tage über das Austrittsdatum hinaus verrechnet.
  • Schlussreinigung, Todesfall: pauschal CHF 450.-
  • Reinigung bei gewünschtem Zimmerwechsel: pauschal CHF 200.-
  • Arztfahrten werden nach Aufwand verrechnet (in Zusammenarbeit mit der Stiftung für ein glückliches Alter und Inva-Mobil); übrige nach Aufwand

Rechnungsstellung  

Die Taxen und Leistungen werden am Ende des Monats in Rechnung gestellt, die Rechnung ist innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Rechnungsschuldner ist der Pensionär, auch wenn ein anderer Rechnungsempfänger bestimmt worden ist. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% verrechnet.
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