Betreuungs- und Pflegetaxen
Die Taxen entsprechen den Vorgaben / Beschlüssen des Regierungsrates Kanton Solothurn. Sie werden gemäss System RAI-RUG erfasst und regelmässig überprüft.
Bei Abwesenheit (Spital, Ferien usw.) entfallen die Pflege- und Betreuungstaxen. Bei längerer Abwesenheit haben Bezüger von Ergänzungsleistungen die Ausgleichskasse zu informieren!
Besondere Leistungen
Leistungen, welche nicht in der Pensions- rsp. Pflegetaxe enthalten sind:- Die Pensionstaxe wird bei Todesfall 30 Tage über das Austrittsdatum hinaus verrechnet.
- Schlussreinigung, Todesfall: pauschal CHF 450.-
- Reinigung bei gewünschtem Zimmerwechsel: pauschal CHF 200.-
- Arztfahrten werden nach Aufwand verrechnet (in Zusammenarbeit mit der Stiftung für ein glückliches Alter und Inva-Mobil); übrige nach Aufwand